zum Schluss, dass beim Beschuldigten zurzeit eine schizoaffektive Störung, gemischt, nicht vollständig remittiert (ICD-10 F25.2) vorliege. Dabei handle es sich um eine episodisch auftretende Störung, bei der sowohl affektive (depressive oder manische) als auch schizophrene Symptome auftreten (Bd. III, pag. 684). Die Symptome einer gemischten affektiven Episode (manische Symptome im raschen Wechsel mit depressiven Symptomen) und die Symptome der Schizophrenie hätten zeitgleich vorgelegen. Damit seien die diagnostischen Kriterien einer schizoaffektiven Störung für den Nachtatzeitraum erfüllt.