Er habe diese Stimmen auch im Gefängnis gehört, das sei sehr bedrohlich gewesen (Bd. III, pag. 673). Er habe die Medikamente im Regionalgefängnis Thun nach der ersten Hospitalisation für eine Woche abgesetzt und dann habe das Stimmenhören wieder begonnen, er habe Ängste gehabt und die Albträume seien schlimmer geworden (Bd. III, pag. 666). Die Freundin des Beschuldigten, J.________, gab gegenüber der Gutachterin an, sie habe eine nachvollziehbare Veränderung im Verhalten des Beschuldigten erst bemerkt, als er ins Gefängnis gekommen sei.