Gegenüber der Gutachterin Dr. med. Z.________ vom FPD der Universität Bern führte der Beschuldigte unter anderem aus, er habe vor dem Tag der «Schlägerei» und schweren Körperverletzung keinerlei Ängste verspürt, habe sich keine Sorgen gemacht und auch keine Stimmen gehört (Bd. III, pag. 664). Erst nachher habe er begonnen, Stimmen zu hören und Angst davor zu haben, dass die Männer wiederkommen würden. Er habe diese Stimmen auch im Gefängnis gehört, das sei sehr bedrohlich gewesen (Bd. III, pag.