In der Folge wurde die Verdachtsdiagnose auf paranoide Schizophrenie mit psychotischen Ängsten gestellt (Bd. III, pag. 655). Vom 9. August 2013 bis 4. September 2013 befand sich der Beschuldigte erneut in der UPD Bern und es wurde eine schizoaffektive Störung, gegenwärtig gemischte Episode und DD paranoide Schizophrenie F20.0 diagnostiziert (Bd. III pag. 655). Diese Aufenthalte waren ausschlaggebend für den Auftrag eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens. Gegenüber der Gutachterin Dr. med.