34 din sei ausser Kontrolle geraten (Bd. II, pag. 488 Z. 65). Sie sei wie ein kleines Kind gewesen. Sie habe geweint und sei in Panik gewesen (Bd. II, pag. 493 Z. 125 f.). Er habe sie nicht beruhigen können (Bd. IV, pag. 1118 Z. 39 f.). Der Beschuldigte gab auch an, seine Freundin hätte sich aus dem Fenster werfen können, wenn die Privatkläger in die Wohnung gekommen wären (vgl. Bd. IV, pag. 1119 Z. 36).