Hinzu kommt, dass der Beschuldigte davon ausging, dass einer der Privatkläger ein Messer auf sich trug. Der Beschuldigte gab mehrfach an, seine Freundin und er hätten Angst gehabt und sich bedroht gefühlt (Bd. II, pag. 488 Z. 65; pag. 493 Z. 120 ff.; pag. 494 Z. 129 f.; pag. 496 Z. 206; Bd. IV, pag. 1119 Z. 7, Z. 23 f.). Die Freundin des Beschuldigten scheint hysterisch geworden zu sein. Mehrere Personen schilderten, dass J.________ geschrien habe. Der Beschuldigte führte aus, die Angst seiner Freun-