den Massagesalons gingen (Bd. II, pag. 520 Z. 34 f., pag. 521 Z. 87 f.). Die deutet darauf hin, dass die Privatkläger nicht in erster Linie aus sexuellen Beweggründen zurückgingen. Es ist davon auszugehen, dass die Privatkläger gekränkt waren und die vorherige Auseinandersetzung nicht auf sich sitzen lassen wollten. Zum Verhalten der Privatkläger beim zweiten Besuch schilderte der Beschuldigte, einer der Männer habe mit Faustschlägen und Fusstritten versucht, die Türe zu öffnen (Bd. II, pag. 488 Z. 59 f., pag. 493 Z. 128). I.________ führte aus, es habe plötzlich gepoltert (Bd. II, pag. 482 Z. 73).