Weitere abgerissene Bilder oder Veränderungen dieser Art konnten durch den KTD nicht festgestellt werden (Bd. II, pag. 351 ff.). Nicht erstellt ist, dass die Privatkläger bereits beim ersten Besuch mit den Füssen an die Türe von J.________ getreten hätten (vgl. Aussagen Beschuldigter, Bd. II, pag. 495 Z. 172 ff.; I.________, Bd. II, pag. 483 Z. 109 f.). Im zweiten Stock öffnete der Beschuldigte die Türe und forderte die Privatkläger auf, zu verschwinden. Die Privatkläger kamen dieser Aufforderung nicht sofort nach, worauf es zu einer verbalen und tätlichen Auseinandersetzung kam. Was bei