_ aufsuchten. Sie hofften wohl, es könnten sich sexuelle Kontakte ergeben, hatten aber kein Geld dabei (vgl. Bd. II, pag. 530 Z. 72 f.; pag. 548 Z. 92). Die Privatkläger gingen zunächst in den zweiten, dritten und vierten Stock und klingelten an den Türen. Als ihnen niemand aufmachte, gingen sie erneut in den zweiten Stock und klingelten bei J.________, der Freundin des Beschuldigten. G.________ und F.________ waren an diesem Abend erheblich alkoholisiert und in ihrem Blut konnte THC festgestellt werden (Bd. II, pag. 456; pag. 458 f.; pag. 466 f.; vgl. auch Ziff. II. 7. vorne).