Zum Geschehen nach dem Öffnen der Türe führten die Privatkläger aus, sie seien sofort vom Beschuldigten mit dem Messer angegriffen worden. Es sei alles sehr schnell gegangen. Die Aussagen von L.________ deuten darauf hin, dass sich die Privatkläger nicht abgesprochen haben. Es kann allerdings nicht ganz ausgeschlossen werden, dass es zwischen den Brüdern F.________ und G.________ gewisse Absprachen gab. Das Spital N.________ meldete am 17. Oktober 2012 um 21.23 Uhr eine verletzte Person (Bd. I, pag. 244). F.________ wurde als erster Privatkläger am 18. Oktober 2012 um 01.45 Uhr polizeilich einvernommen (Bd. II, pag. 536).