Ihre Aussagen vermögen für sich alleine genommen kaum ein stringentes Bild der Geschehnisse abzugeben. Vergleicht man sie aber untereinander, ergeben sich Übereinstimmungen, die die Aussagekraft einzelner Aussagen stärken und die es schlussendlich ermöglichen, den als erwiesen erachteten Sachverhalt festzulegen. Die Privatkläger verharmlosten ihr eigenes Verhalten im Treppenhaus. Sie gaben an, sie hätten keinen Lärm gemacht und nicht an die Türe geschlagen. Sie seien ruhig gewesen. Zum Geschehen nach dem Öffnen der Türe führten die Privatkläger aus, sie seien sofort vom Beschuldigten mit dem Messer angegriffen worden.