10. Gesamtheitliche Würdigung 10.1 Vorbemerkungen Nach Würdigung sämtlicher Aussagen geht die Kammer davon aus, dass sowohl der Beschuldigte, als auch die drei Privatkläger die Geschehnisse in einer für die jeweilige Seite möglichst günstigen Version erzählten. Alle Beteiligten machten beschönigende Aussagen zu denjenigen Punkten, die sie belasten. Ihre Aussagen vermögen für sich alleine genommen kaum ein stringentes Bild der Geschehnisse abzugeben.