30 machen wollen und den Streit gesucht. Beim zweiten Mal seien sie ganz gezielt ins Haus und zu den Massagesalons gegangen (Bd. II, pag. 521). Würdigung der Aussagen von K.________ Die Aussagen von K.________ dienen der Sachverhaltsermittlung nicht besonders, da sie nur wenig beobachtet hat. Ihren Aussagen kann jedoch entnommen werden, dass eine Frau bereits beim ersten Besuch der Privatkläger nach der Polizei gerufen hat (Bd. II, pag. 520 Z. 28). K.________ sah, dass die drei Privatkläger zielgerichtet ins Haus zurückgingen (Bd. II, pag.