Sie habe dem Beschuldigten gesagt, dass die Männer bewaffnet seien (Bd. II, pag. 515 Z. 230 ff.). Auf Frage, was die beiden anderen Männer in den Händen hielten, gab J.________ an, einer habe eine schwarze Tasche dabei gehabt. Sie wisse, dass sie bewaffnet gewesen seien, könne es jedoch nicht im Detail sagen. Direkt gesehen, ohne Kamera, habe sie das Metallige später nicht. Sie sei sich ganz sicher, dass die Männer bewaffnet gewesen seien, Sie denke, der Beschuldigte habe das Gefühl gehabt, dass Gefahr da sei, sonst hätte er nicht immer gesagt, sie solle die Polizei rufen. Sie sage nicht, dass es ein Messer oder eine Pistole gewesen sei.