Sie könne sich aber vorstellen, dass er sich bedroht gefühlt habe. Der Beschuldigte habe ihr wieder gesagt, sie solle die Polizei rufen. Sie habe I.________ am Fenster gerufen, dass sie die Polizei rufen solle (Bd. II, pag. 511). Als sie sich umgedreht habe, habe sie bemerkt, dass der Beschuldigte nicht im Zimmer gewesen sei. Auf dem Bildschirm habe sie ihn auch nicht gesehen. Sie habe die Wohnung verlassen und sei die Treppe runtergegangen. In der Mitte der Treppe habe sie gesehen, dass der Beschuldigte mit den drei Männern eine Schlägerei gehabt habe. Sie habe den Männern zugerufen, dass sie ihn nicht umbringen sollen, die Polizei sei unterwegs.