501 Z. 57 ff.). Der Beschuldigte habe sich dann vor die Türe begeben und habe den drei Männern erklärt, dass es sich um ein Studio handle und sie keine Schäden machen dürften, worauf sie ihn Zuhälter genannt hätten und mit Fäusten auf ihn eingeschlagen hätten. Ebenfalls hätten alle auf ihn eingetreten und hätten ihn am ganzen Körper getroffen. Sie habe die ganze Situation sehen können, welche sich im Gang vor dem Studio abgespielt habe. Sie habe sich dann hinter die Türe begeben und den Beschuldigten mit beiden Armen an seinem linken Arm zurück ins Studio gezogen und die Türe geschlossen.