476 Z. 188 f.), erstaunt. Wenn sie schon über Kamerabilder in ihrer Wohnung verfügt und beobachtet, dass vor der Tür ein Handgemenge stattfindet, wäre anzunehmen, dass sie weiterhin auf den Bildschirm schaut. Ferner sind die Aussagen von I.________ in den Details teilweise widersprüchlich. So führte sie an der polizeilichen Einvernahme beispielsweise aus, die Privatkläger hätten Fotos abgerissen (Bd. II, pag. 473 Z. 50 f.), bei der Staatsanwaltschaft gab sie demgegenüber an, sie habe selber nicht gesehen, dass die Männer die Bilder abgerissen hätten (Bd. II, pag. 483 Z. 94 ff.).