25 Sie habe viel Lärm gehört, aber nichts gesehen. Ob der Beschuldigte aggressiv aufgetreten sei, könne sie nicht sagen (Bd. II, pag. 484 Z. 123 ff.). Würdigung der Aussagen von I.________ Die Aussagen von I.________ zum Rahmengeschehen sind detailliert, stimmig und nachvollziehbar. Sie beschrieb das Verhalten der Privatkläger anschaulich und detailreich. Ihre Aussagen stimmen mit den Aussagen des Beschuldigten und seiner Freundin in wesentlichen Punkten überein.