Sie sei durch den grossen Lärm auf ihre Rückkehr aufmerksam geworden. J.________ habe wieder laut geschrien (Bd. II, pag. 474 Z. 97 ff.). Sie habe beim ersten Vorfall die Polizei nicht verständigt, da ihrer Meinung nach nichts passiert sei (Bd. II, pag. 475 Z. 115 ff.). Nach dem zweiten