Er selber habe eine Dose Bier getrunken, die Brüder F.________ und G.________ sicher mehr. Wieviel genau, könne er nicht sagen. Er könne sich nicht erinnern, ob sie vor dem Vorfall Betäubungsmittel konsumiert hätten (Bd. II, pag. 564). Würdigung der Aussagen von D.________ Die ersten Aussagen von D.________ im Spital erscheinen unpräzis und stehen den Aussagen der anderen befragten Personen entgegen. Die Einvernahme musste schliesslich aufgrund von Schmerzen ohne Rückübersetzung und Unterschrift abgebrochen werden (Bd. II, pag. 558). Auf diese Aussagen ist deshalb nicht abzustellen. Anlässlich der zweiten Befragung gab D.__