Nach diesem Stich sei er sofort nach unten geflüchtet. Sie hätten nur an dieser Türe geklingelt. Es stimme nicht, dass einer von ihnen mit den Fäusten an die Türe geschlagen oder mit den Füssen dagegen getreten habe. Es könne sein, dass sie beim zweiten Mal an die Türe geschlagen hätten, als es zum Messerangriff gekommen sei, also während des Angriffs (Bd. II, pag. 561). Es stimmt nicht, dass einer von ihnen eine Bierdose gegen den Beschuldigten geworfen habe. F.________ habe den Typen lediglich mit dem Sack geschlagen. Es sei möglich, dass F.________ Bierdosen dabei gehabt habe. Es könne sein, dass G.________ und F.________ je eine Bierdose in der Hand gehalten hätten.