zur Auseinandersetzung mit den festgestellten Verletzungsbildern überein. 9.2.3 D.________ D.________ gab an der delegierten Einvernahme vom 22. Oktober 2012 im Spital N.________ (Bd. II, pag. 554 ff.) an, er sei mit G.________ unterwegs gewesen um irgendwo Essen zu kaufen. Er und G.________ seien dann in einem Gebäude gewesen. Plötzlich sei ein Mann aufgetaucht und habe von ihnen Zigaretten gewollt. Er habe diesem Mann gesagt, er sei kein Kiosk. Es habe dann eine Diskussion gegeben und plötzlich habe man sich an den Haaren gepackt. Der Mann habe ein Messer gezückt und habe fünf Mal auf ihn eingestochen.