21 gehabt hätten (Bd. II, pag. 530). G.________ bestätigte auch, dass er an diesem Abend mehrere Biere getrunken hatte, was mit dem gemessenen Alkoholgehalt übereinstimmen kann. Er schilderte den Messereinsatz des Beschuldigten recht sachlich und nicht mit übertriebenen Emotionen, auch wenn er angab, dass der Beschuldigte wie ein Rambo gewesen sei (Bd. II, pag. 529 Z. 49), was wiederum bildlich gesprochen nachvollziehbar erscheint. Schliesslich stimmen die Aussagen von G.________ zur Auseinandersetzung mit den festgestellten Verletzungsbildern überein.