Sie hätten geklingelt und dann sei er einfach gekommen. Dass sie drei auf den Beschuldigten losgegangen seien, stimme nicht. Er selber habe fünf Bier getrunken. Er habe genau gewusst, was ablaufe (Bd. II, pag. 533). Auf Frage, ob der Beschuldigte sie verletzen oder in die Flucht schlagen wollte, meinte G.________: «Für was in die Flucht? Wir haben ihn ja nicht angegriffen. Wir haben nicht bei ihm geklingelt […]. Wir haben bei einer Frau geklingelt, die dort arbeitet» (Bd. II, pag. 534). Würdigung der Aussagen von G.________ G.________ bestritt – wie seine Kollegen auch – sich im Treppenhaus auffällig verhalten oder gar randaliert zu haben.