len, mehr nicht (Bd. IV, pag. 1123 Z. 32 ff.). Das erscheint nicht besonders glaubhaft. Ferner hat F.________ in Bezug auf D.________ gelogen (Bd. II, pag. 537 Z. 31 ff.; pag. 547 Z. 67 ff.). Er wollte offensichtlich den Aufenthaltsstatus von D.________ bzw. seine mögliche Verwicklung in dessen Einreise in die Schweiz verheimlichen. Es ging letztlich darum, D.________ und sich selbst zu schützen. Nach Auffassung