16 9.2 Aussagen der Privatkläger 9.2.1 F.________ F.________ erklärte an der polizeilichen Einvernahme vom 17. (recte: 18.) Oktober 2012 (Bd. II, pag. 536 ff.), sie hätten D.________ am Bahnhof getroffen. Er kenne D.________ seit ca. einer Woche. Er wisse nicht, aus welchem Land D.________ stamme. Bei ihnen zuhause habe D.________ nie übernachtet. Sie hätten die Idee gehabt, in ein Puff zu gehen um zu schauen, was dort los sei. Sein Bruder habe dieses Puff gekannt. Er, F.________, habe im dritten Stock geklingelt.