haben sollen, werfen ebenfalls Fragen auf. So will er dieses Messer in der Überwachungskamera gesehen haben, gibt aber selber zu, dass das Bild der Kamera nicht so scharf sei. Es könne auch etwas Scharfes, Spitziges gewesen sein. Trotzdem will der Beschuldigte gesehen haben, dass es sich glaublich um ein Taschenmesser gehandelt hatte, welches die Person etwas versteckt in der Hand gehalten habe (Bd. II, pag. 495 Z. 191 ff.). Diese Aussagen erwecken den Eindruck, als müsse der Beschuldigte eine Rechtfertigung für seinen eigenen Messereinsatz finden.