Als er die Türe geöffnet habe, habe er kein Messer bei den Privatklägern gesehen. Es sei alles sehr schnell gegangen. Sie hätten ihn angreifen wollen und er habe mit dem Messer gefuchtelt, um sich zu schützen (Bd. IV, pag. 1121 Z. 1 ff.). Er habe Angst gehabt und habe sich Sorgen gemacht um sich und seine Freundin. Er habe in diesem Moment etwas tun müssen (Bd. IV, pag. 1121 Z. 16 f.). Als erstes habe ihn D.________ angegriffen (Bd. IV, pag. 1121 Z. 30). Würdigung der Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte hat, insbesondere was die Vorgeschichte und das Verhalten der Privatkläger anbelangt, weitgehend konstant ausgesagt.