Heute bereue er dies. Er möchte sich entschuldigen für diese Verletzung (Bd. IV, pag. 1119 Z. 20 ff.). Wenn die Leute in die Wohnung gekommen wären, wäre es für seine Freundin schlimm gewesen. Sie sei am Durchdrehen gewesen. Sie hätte sich aus dem Fenster werfen können. Er tue alles, um seine Freundin zu schützen (Bd. IV, pag. 1119 Z. 35 ff.). Er habe damals falsch gehandelt und die Türe geöffnet (Bd. IV, pag. 1120 Z. 17 f.). Auf Frage bestätigte der Beschuldigte, dass er in der Kamera ein Messer gesehen habe, bevor er die Türe geöffnet habe (Bd. IV, pag. 1120 Z. 37 ff.). Als er die Türe geöffnet habe, habe er kein Messer bei den Privatklägern gesehen.