14 zu stoppen, habe er mit dem Messer herumgefuchtelt. Er habe es aber nicht gezielt eingesetzt und habe auch niemanden verletzen wollen. Er könne nicht sagen, ob er das Messer in Richtung des Bauchs von D.________ gestossen habe. Es hätten sich alle bewegt. Er habe nicht die Absicht gehabt, mit dem Messer zu stechen oder jemanden zu verletzen. Es könne aber sein, dass er ihn während der Schlägerei verletzt habe. Er habe es nicht vorsätzlich gemacht oder mit der Absicht, ihn zu töten (Bd. IV, pag. 1119 Z. 1 ff.). Er habe die Türe geöffnet, weil es keine feste Türe gewesen sei.