Er habe Angst um sein Leben gehabt. Er habe gedacht, sie würden ihn töten (Bd. II, pag. 496 Z. 233 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 19. März 2015 (Bd. IV, pag. 1114 ff.) gab der Beschuldigte an, er sei im Moment im Gefängnis, weil er einen Fehler gemacht habe (Bd. IV, pag. 1114 Z. 14 f.). Der Beschuldigte zeigte sich enttäuscht über den Therapieverlaufsbericht des FPD vom 17. März 2015 (Bd. IV, pag. 1114 f.). Man habe ihm signalisiert, dass die Diagnose im Gutachten falsch sein könnte, er sei stabil (Bd. IV, pag. 1114 Z. 34 f.).