9. Subjektive Beweismittel 9.1 Aussagen des Beschuldigten An der polizeilichen Einvernahme vom 18. Oktober 2012 (Bd. II, pag. 486 ff.) führte der Beschuldigte zusammenfassend aus, seine Freundin habe ihm gesagt, dass vor der Wohnungstüre Personen seien, die ihre Fotos zerreissen würden. Diese Personen hätten gegen die Türe gehämmert. Seine Freundin habe dann die Tür geöffnet und mit den Personen gesprochen, worauf diese seine Freundin verspottet hätten. Er sei freundlich gewesen und habe dem einen gesagt, er habe einen schönen weissen Hut.