Zudem könnten durch das Einstecken des Messers in den Hosenbund Opferspuren abgestreift worden sein. Auch die Blutspuren im oberen Teil des Treppenhauses dürften vorwiegend vom Beschuldigten stammen. Diese These werde durch die Auswertung der Blutspuren in den beiden Wohnungen gestützt (Bd. II, pag. 330). Gemäss Aussagen hätten die Opfer die Wohnungen in der zweiten und dritten Etage nicht betreten, was ebenfalls durch die ausgewerteten Blutasservate bekräftigt werde (Bd. II, pag. 331).