Seine Kleidung sei blutverschmiert gewesen. Er habe sein Sweatshirt von seiner Hüfte hochgehoben. Darunter hätten die zwei Polizisten ein grosses Küchenmesser erkannt, das in seinem Hosenbund gesteckt habe. Der Griff des Messers sei ebenfalls blutverschmiert gewesen. Der Beschuldigte habe das Messer unaufgefordert aus dem Hosenbund gezogen, worauf er unter Schusswaffenandrohung zu Boden befohlen worden sei. Er habe widerstandslos in Handschellen gelegt werden können. Gegenüber den beiden Polizisten habe der Beschuldigte angegeben, dass er sich gegen andere Typen gewehrt habe. Er habe sein Leben verteidigt (Bd. I, pag.