Bestritten und nachfolgend zu prüfen ist insbesondere, wie sich die drei Privatkläger in der Liegenschaft P.________ in N.________ verhielten, weshalb der Beschuldigte den Privatklägern bei deren zweiten Besuch die Tür öffnete und wie sich die darauffolgende Auseinandersetzung abspielte. So stellt sich namentlich die Frage, ob die Privatkläger auf den Beschuldigten losgingen, so dass sich dieser mit dem Messer zu verteidigen versuchte, oder ob der Beschuldigte die Privatkläger unmittelbar nach dem Öffnen der Tür mit dem Messer angriff.