Des Weiteren ist gestützt auf das ärztliche Gutachten des IRM unbestritten, dass G.________ zwei Verletzungen am Oberkörper und zwei Schnittwunden an der linken Hand erlitt. Bei den Wunden an der Brust wurde die obere Muskelschicht durchtrennt, jedoch blieben tiefer gelegene Strukturen, wie wichtige Gefässe und Organe, unverletzt. An der linken Hand wurden keine Sehnen durchtrennt. G.________ befand sich demnach nicht in Lebensgefahr (Bd. II pag. 454 f. und 456).