Aufgrund dieser Verletzung kam es zu einem deutlichen Blutverlust, weshalb er zur Unterstützung des Blutvolumens Flüssigkeit über die Venen erhielt und noch in der Nacht vom 17./18.10.2012 notfallmässig operiert werden musste. Diese Verletzung war als potentiell lebensgefährlich einzustufen, da sie ohne die unmittelbare medizinische Behandlung nach gängiger Erfahrung durchaus zum Tod hätte führen können, weshalb aufgrund des ärztlichen Gutachtens des IRM erstellt ist, dass D.________ lebensgefährlich verletzt wurde (Bd. II pag. 448).