Gestützt auf das ärztliche Gutachten des IRM kann ferner festgehalten werden, dass D.________ im Rahmen der Stich-/Schnittverletzung am Oberbauch, mittig durchdringende Verletzungen der Leber, des Magens und der Bauchspeicheldrüse erlitt (Bd. II pag. 445 f.). Aufgrund dieser Verletzung kam es zu einem deutlichen Blutverlust, weshalb er zur Unterstützung des Blutvolumens Flüssigkeit über die Venen erhielt und noch in der Nacht vom 17./18.10.2012 notfallmässig operiert werden musste.