9 pag. 538 Z. 65; pag. 549 Z. 145 f; pag. 549 Z. 156; D.________ Bd. II pag. 561 Z. 74). Daraufhin behändigte der Beschuldigte ein Messer mit einer Klingenlänge von 201 mm, ging damit zur Türe und öffnete diese. In der Folge entbrannte erneut eine Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und den Privatklägern, wobei umstritten ist, wer den Anstoss zu dieser Auseinandersetzung gab. Klar ist hingegen, dass der Beschuldigte während dieser Auseinandersetzung mit einem Messer umherfuchtelte und den drei Privatklägern diverse Verletzungen zufügte, woraufhin die Privatkläger das