Rechtsanwalt E.________ stellte und begründete namens der Privatkläger mit Berufungserklärung vom 28. Juli 2015 folgende Anträge (Bd. V, pag. 1315): 1. Ziffer V. des Urteils des Regionalgerichts Oberland vom 20. März 2015 sei aufzuheben. 8 2. Der Beschuldigte sei zu verurteilen, dem Privatkläger D.________ eine Genugtuungssumme von CHF 12'000.00 zu bezahlen. 3. Der Beschuldigte sei zu verurteilen, den beiden Privatklägern G.________ und F.________ eine Genugtuungssumme von je CHF 5'000.00 auszurichten.