7 - die in Ziff. VI.4. Urteilsdispositiv aufgeführten Gegenstände nach Eintritt der Rechtskraft I.________ zurückgegeben werden, - die in Ziff. VI.5. Urteilsdispositiv aufgeführten Gegenstände nach Eintritt der Rechtskraft J.________. II. A.________ sei schuldig zu erklären: 1. der versuchten vorsätzlichen Tötung, begangen am 17. Oktober 2012 in N.________ z.N. von D.________; 2. der versuchten schweren Körperverletzung, begangen am 17. Oktober 2012 in N.________ z.N. von F.________;