Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung) insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als - die in Ziff. VI.2. Urteilsdispositiv aufgeführten Gegenstände zur Vernichtung eingezogen worden sind, - die in Ziff. VI.3. Urteilsdispositiv aufgeführten Gegenstände nach Eintritt der Rechtskraft A.________ zurückgegeben werden,