2. Berufung Gegen dieses Urteil meldeten der Beschuldigte, vertreten durch Fürsprecher H.________, und die Privatkläger, vertreten durch Rechtsanwalt E.________, formund fristgerecht die Berufung an (Bd. IV, pag. 1178; pag. 1186.1). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 10. Juli 2015 (Bd. V, pag. 1307) reichten die Privatkläger am 28. Juli 2015 form- und fristgerecht ihre Berufungserklärung ein. Sie beantragten im Wesentlichen höhere Genugtuungssummen (Bd. V, pag. 1313 ff.; vgl. auch Ziff. I. 4. hinten). Der Beschuldigte, neu vertreten durch Rechtsanwalt B.__