1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 20. März 2015 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) der versuchten vorsätzlichen Tötung z.N. von D.________, der versuchten schweren Körperverletzung z.N. von F.________ und der versuchten schweren Körperverletzung z.N. von G.________, alles begangen am 17. Oktober 2012 in N.________, schuldig erklärt (Bd. IV, pag. 1162, Ziff. I. des angefochtenen Urteils). Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren.