3. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten, Fürsprecher B.________, für das oberinstanzliche Verfahren wird mit separatem Beschluss festgesetzt. Die Verteidigung erhält Gelegenheit, innert 20 Tagen ab Zustellung dieses Urteils zu der von der Kammer beabsichtigten Kürzung ihrer Kostennote vom 6. September 2016 Stellung zu beziehen. 4. Die Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsbeistands der Straf- und Zivilklägerin C.________, Rechtsanwalt E.________, wurde/wird im erst- bzw. oberinstanzlichen Verfahren wie folgt bestimmt: Erste Instanz