23. Mitteilung Gemäss Art. 1 Ziff. 3 der Verordnung über die Mitteilung kantonaler Strafentscheide (SR 312.3) teilen die kantonalen Behörden sämtliche Urteile dem Bundesamt für Polizei mit, die nach Art. 197 StGB ergangen sind. Das Urteil ist somit dem Bundesamt für Polizei schriftlich mitzuteilen (nur Dispositiv). 27 VIII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. A.________ wird schuldig erklärt: der Pornografie, begangen im September 2012 in F.________ durch Zugänglichmachen weniger pornografischer Bildaufnahmen an eine Person unter 16 Jahren;