19 hat denn auch selbst an der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme ausgeführt, dass er die Fotos eigentlich habe löschen wollen, da seine Tochter grösser und «gwundrig» werde (vgl. pag. 81 Z. 241; 82 Z. 242), mithin war ihm die Brisanz der Bilder klar und auch er erachtete es als sehr wahrscheinlich, dass die Privatklägerin die Bilder auf dem Laptop sehen könnte. Der Beschuldigte hat es offensichtlich darauf ankommen lassen, dass die Privatklägerin die Fotos sieht resp.