80 Z. 170 ff.). Die Privatklägerin hat anlässlich der Videobefragung beispielhaft zwei Bilder beschrieben, welche sie auf dem Laptop ihres Vaters gesehen hat. Die von ihr beschriebenen Posen («auf allen Vieren», «Unterhose im Pospalt», «gespreizte Beine») stimmen exakt mit vielen Bildern überein, die auf dem Laptop des Beschuldigten gespeichert waren.