197 Abs. 1 - 5 StGB sind nicht pornografisch, wenn sie einen schützenswerten kulturellen oder wissenschaftlichen Wert haben. Weiter ist auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Tathandlung des Zugänglichmachens von weicher Pornografie über das Internet an Personen unter 16 Jahren hinzuweisen. Gemäss Bundesgericht genügt das Angebot von Pornografie an einen unbestimmten Personenkreis, sofern nicht wirksame Massnahmen getroffen werden, um auszuschliessen, dass auch unter 16-Jährige davon Gebrauch machen können (BGE 131 IV 64 E. 10.1.2 S. 67; Hervorhebung beigefügt).