11. Rechtliche Grundlagen Betreffend die rechtlichen Grundlagen zum Tatbestand der Pornografie (Art. 197 Abs. 1 StGB), insbesondere zum Begriff der Pornografie, der Tathandlung des Zugänglichmachens sowie zum Eventualvorsatz, kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 384 f., S. 12 der Urteilsbegründung). Zu präzisieren ist, dass der Begriff der Pornografie im Sinne von Art. 197 Abs. 1 StGB ein Zweifaches voraussetzt. Zum einen müssen die Darstellungen und Darbietungen objektiv betrachtet darauf angelegt sein, den Konsumenten sexuell aufzureizen.